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Flurstücks-
zerlegung

Bei der Flurstückszerlegung werden durch die Teilung bestehender Flurstücke neue Flurstücksgrenzen festgelegt und - falls beantragt - in der Örtlichkeit abgemarkt, d.h. mit amtlichen Grenzzeichen sichtbar gemacht. Flurstückszerlegungen dürfen grundsätzlich nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden.

Die Vermessungsbehörde übernimmt die Zerlegung ins Liegenschaftskataster und dokumentiert diese Veränderung im sogenannten Fortführungsnachweis (FN). Auf Grundlage des FN kann die für den Eigentumsübergang notwendige Änderung des Grundbuchs beim Grundbuchamt bzw. Notar beantragt werden.

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